
Wichtig ist es für unsere überwiegend gewerblichen Mandanten
ihre Unternehmensstruktur den Marktverhältnissen anzupassen.
Insofern ist es für ein Unternehmen entscheidend, mit Anzahl
und Struktur der Arbeitnehmer auf eine steigende oder sinkende Nachfrage
jederzeit reagieren zu können. Wir beraten sie daher bei Abschluss
der Arbeitsverträge, Aufstellung von Betriebs- und Sozialplänen
sowie im Fall der Beendigung der Arbeitsverhältnisse, mit Aufhebungsvereinbarungen,
Sozialauswahl und der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche.
Aufgrund dieser Kenntnisse von betrieblichen Abläufen können
wir jedoch auch Arbeitnehmer gerichtlich oder beratend vertreten,
ob verschiedene Maßnahmen des Arbeitgebers oder gar die Kündigung
hinzunehmen sind.
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